Am 23. Dezember 2020 trat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft, das die Maklerprovision beim Immobilienkauf bundesweit regelt. Politisches Ziel ist die faire Verteilung der Maklergebühren auf beide Parteien.
Die gesetzlich regulierte Provisionsteilung hat innerhalb der Immobilienbranche für hitzige Diskussionen gesorgt. Zwar gehen viele Experten davon aus, dass durch die Neuregelungen die Professionalisierung und Qualität der Branche gesteigert werden kann; es gibt allerdings auch kritische Stimmen, die durch die gesetzliche Regulierung eine Einschränkung ihrer Flexibilität bei der Gebührenerhebung befürchten.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Maklerprovision ist es nicht mehr möglich, die Maklerkosten vollständig dem Käufer zu übertragen – sofern auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Das Gesetz umfasst folgende Regelungen:
Wir von Steffen Residential verstehen uns als Vermittler zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten. Bei jedem Neukunden praktizieren wir die Provisionsteilung!