Provisionsteilung

Das Maklergesetz zur Provisionsteilung

Am 23. Dezember 2020 trat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft, das die Maklerprovision beim Immobilienkauf bundesweit regelt. Politisches Ziel ist die faire Verteilung der Maklergebühren auf beide Parteien.

Provisionssplit – gerecht, aber nicht zu Ende gedacht?

Die gesetzlich regulierte Provisionsteilung hat innerhalb der Immobilienbranche für hitzige Diskussionen gesorgt. Zwar gehen viele Experten davon aus, dass durch die Neuregelungen die Professionalisierung und Qualität der Branche gesteigert werden kann; es gibt allerdings auch kritische Stimmen, die durch die gesetzliche Regulierung eine Einschränkung ihrer Flexibilität bei der Gebührenerhebung befürchten.

Wann und für wen gelten die neuen BGB-Vorschriften?

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Maklerprovision ist es nicht mehr möglich, die Maklerkosten vollständig dem Käufer zu übertragen – sofern auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Das Gesetz umfasst folgende Regelungen:

  • Die Provisionsteilung gilt nur für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser (auch Doppelhaushälften); nicht für Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser.
  • Haben sowohl Verkäufer als auch Käufer den Makler beauftragt, zahlen beide Parteien jeweils gleiche Provisionssätze.
  • Hat nur eine Partei einen Maklervertrag abgeschlossen, muss diese die Maklercourtage zahlen. Vereinbarungen zur Weiterreichung sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50% der Gesamtgebühren ausmachen.
  • Ein Maklervertrag bedarf der Textform. Mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtswirksam.
  • Das Gesetz greift nur, wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des BGB ist.

Steffen Residential – Immobiliendienstleister für Käufer und Verkäufer

Wir von Steffen Residential verstehen uns als Vermittler zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten. Bei jedem Neukunden praktizieren wir die Provisionsteilung!